Gasinspektion -
denn uns geht es um Ihre Sicherheit
Die Gasleitungsinspektion ist eine wichtige Aufgabe. Als Betreiber einer Gasheizungsanlage haben Sie sich mit Erdgas für eine wirtschaftliche, umweltschonende und sichere Energie entschieden. Um die Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit und Sicherheit möglichst optimal zu erhalten, lassen Sie Ihre Heizungsanlage regelmäßig warten. Zur gesamten Gasanlage gehören aber nicht nur Kessel und Brenner, sondern auch Gasleitungen und Armaturen. Zusätzlich zur Wartung sollte eine Gasleitung einer eingehenden Sicherheitsinspektion in Verbindung mit einer Dichtigkeitsprüfung unterzogen werden. Denn Leitungen, die durch falsche Nutzung (z. B. Befestigungen schwerer Gegenstände an Gasrohren) beschädigt oder durch Erderschütterungen oder spröde Hanfstellen undicht werden, stellen ein Risiko für Ihre Sicherheit dar.
Die Sicherheitsinspektion der Gasleitungen ist Sache von dafür ausgebildeten Fachleuten. Als Partner der GaSiTec (Gesellschaft für Gas-Sicherheits-Technik) sind wir mit unseren speziell geschulten Kundendiensttechnikern die Spezialisten für Gas-Sicherheitstechnik.
Mit dem elektronischen Leckmengenmessgerät ComTec prüfen wir die Dichtheit Ihrer Gasleitung direkt vom Gasgerät aus, ohne Demontage des Gaszählers. Die Dichtheitsprüfung erfasst die gesamte Gasleitung, also auch nicht sichtbare Leitungsteile. Die Messung erfolgt schnell und absolut zuverlässig. Das spart Geld und gibt Ihnen die Sicherheit, die Sie sich wünschen.
Unsere umfassende Sicherheitsinspektion der Gasleitungen beinhaltet folgende Maßnahmen:
- Ermittlung der Gebrauchsfähigkeit mit einem elektronischem Leckmengenmessgerät
- Überprüfen des Anlagenbetriebsdruckes
- Kontrolle der Dichtheit des Gaszählers
- Kontrolle der Leitungsbefestigungen
- Kontrolle der Leitungsführung
- Kontrolle der vorschriftsmäßigen Belüftung eingekasteter Leitungen
- Funktionskontrolle der Absperrarmaturen
- Überprüfung der Zugänglichkeit der Hauptabsperreinrichtung
- Kontrolle auf unzuverlässige mechanische Belastung der Gasleitung
Mit der Durchführung der Dichtheitsprüfung der Gasleitung erfüllen Sie auch Ihre rechtliche Verpflichtung, die sich aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht gemäß § 823 BGB und §12 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) ergeben. Zusätzlich wahren Sie ggf. entstehende Ansprüche versicherungstechnischer Art. |